AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Die Spektre GmbH (im Folgenden: Spektre) bietet auf der Internetseite „azworks.ch“ (im Folgenden: AZ Works) eine web-basierte HR Verwaltungs-Software für kleine und mittlere Unternehmen an.

1.2 Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Lizenzverträge (im Folgenden „Verträge“ genannt), die zwischen Spektre GmbH und Kunden, über die Plattform „app.azworks.ch“ , oder Papierform geschlossen werden.

1.3 Abweichende AGB des Kunden finden auf Verträge keine Anwendung, es sei denn, Spektre GmbH stimmt ihrer Anwendung ausdrücklich in Schriftform zu.

2.1 Das auf azworks.ch bereitgestellte Angebot, die dort bezeichnete und beschriebene web-basierte Software zu nutzen, stellt kein verbindliches Angebot von Spektre dar.

2.2 Die Nutzung der Software von Spektre setzt die Erstellung eines Kunden-Accounts (im Folgenden: Account) voraus. Für die Erstellung des Accounts sind die erforderlichen Daten anzugeben und ein Passwort festzulegen. Durch Bestätigung der Anlegung des Accounts gibt der Kunde zunächst ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die kostenfreie Nutzung der Software für Testzwecke ab. Dieses Angebot kann Spektre mit der Einrichtung und Gewährung des Zugangs zum Account oder dem Versand einer Mitteilung an die angegebene E-Mail-Adresse mit den Zugangsdaten für den eingerichteten Account annehmen. Spektre verpflichtet sich die Dokumente vertraulich zu behandeln.

2.3 Durch den Abschluss eines Vertrags zur kostenfreien Nutzung gemäss Art. 2.2 räumt Spektre dem Kunden das Recht ein, die Software ab Gewährung des Zugangs zur Software bzw. Mitteilung der Zugangsdaten durch Spektre für 30-Tage ausschliesslich zu Testzwecken zu nutzen (Testzeitraum). Jedem Kunden steht nur ein Testzeitraum zu. Nach Ablauf des Testzeitraums wird der Account des Kunden gesperrt. Eine automatische Umstellung in einen Vertrag über die kostenpflichtige Nutzung der Software erfolgt nicht.

2.4 Nach Ablauf des Testzeitraums gemäss Ziffer 2.3 hat der Kunde die Möglichkeit, einen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung der Software mit Spektre abzuschliessen. Dabei kann der Kunde zwischen zwei Software-Versionen („Einzelfirma“, „Multicompany“) mit unterschiedlichem Umfang an Funktionalitäten – für eine festgelegte, maximale Anzahl an Mitarbeitern, wählen.

2.5 Für den Abschluss eines Vertrags über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit jährlicher Abrechnung erstellt Spektre auf Anfrage ein entsprechendes Angebot in Schrift- oder Textform, welches vom Kunden durch Bestätigung in Textform, Schriftform oder mündlich, spätestens aber durch Zahlung der Rechnung, angenommen wird.

3.1 Spektre stellt dem Kunden für die Laufzeit eines Vertrags ein nicht übertragbares Recht die Leistungen und Produkte mit Zugang zu der auf app.azworks.ch angebotenen und vom Kunden ausgewählten Version der Software Lizenz über das Internet zu nutzen. Der Funktionsumfang der gebuchten Software-Lizenz ergibt sich aus der Beschreibung auf der Internetseite von Spektre unter der Rubrik „Preise“ und „Funktionen”.

3.2 Der Kunde kann grundsätzlich jederzeit, mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Umstellung des Kundenzugangs durch Spektre, auf eine höhere Version der Software wechseln. Ein Downgrade (Wechsel auf eine tiefere Version der Software) ist lediglich nach Ablauf der Vertragslaufzeit und unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich.

4.1 Spektre iCloud Server werden von der Schweizer Internet Dienstleister green.ch gehostet. Green.ch gewährleistet eine 99%-ige Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Software im Jahresmittel. Davon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Spektre liegen (insbesondere höhere Gewalt, Verschulden Dritter), nicht zu erreichen ist. Die von green.ch gewährten Zusicherungen werden dem Kunden abgetreten. Weitergehende Zusicherungen leistet Spektre nicht.

4.2 Bei Störungsmeldungen, die ausserhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung am folgenden Arbeitstag. Verzögerungen der Entstörung, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite oder verspätete Meldung der Störung), werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.

5.1 Die nachfolgenden Mitwirkungsleistungen sind Hauptleistungspflichten des Kunden und nicht alleine als Nebenpflichten oder Obliegenheiten zu klassifizieren.

5.2 Der Kunde ist dazu verpflichtet, während des Testzeitraums gemäss der Ziffern 2.2 und 2.3 die Funktionalitäten und generelle Beschaffenheit der Software zu überprüfen und etwaige Mängel oder sonstige Abweichungen von den Anforderungen an die Beschaffenheit vor Abschluss eines Vertrags über die kostenpflichtige Nutzung der Software gegenüber Spektre anzuzeigen.

5.3 Für die Inhalte und mit der Software verarbeiteten Daten ist ausschliesslich der Kunde verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, die Software von Spektre nur vertragsgemäss und im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen und bei der Nutzung keine Rechte Dritter zu verletzen.

5.4 Der Kunde ist verpflichtet, die technischen Voraussetzungen selbst sicherzustellen.

5.5 Die Anbindung an das Internet in ausreichend Bandbreite und Latenz liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.

5.6 Für eine optimale Nutzung der Angebote und Funktionen von AZ Works wird der Kunde die Browsertypen Google Chrome oder Mozilla Firefox in ihrer jeweils aktuellen Version anwenden.

5.7 Der Kunde ist dafür verantwortlich, innerhalb der eigenen Organisation und für seine Mitarbeiter dem aktuellen Stand der Technik entsprechende IT Sicherheitsmassnahmen zu treffen. Dazu gehören unter anderem, aber nicht begrenzt auf, die Installation und regelmässige Aktualisierung einer gängigen Antivirus Software auf den Laptops und Computern.

5.8 Der Kunde ist für die fachliche Einrichtung und Administration des Accounts selbst verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, ob Spektre den Kunden bei der Einrichtung des Accounts, in welcher Form auch immer, unterstützt.

5.9 Der Kunde ist verpflichtet, Spektre über auftretende Leistungsstörungen (Mängel der Leistungen, fehlende Verfügbarkeit) unverzüglich in Textform zu informieren und nachvollziehbare Informationen zu auftretenden Leistungsstörungen zu übermitteln.

6.1 Es gelten die im Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise, wie sie auf der Internetseite von azworks.ch dargestellt werden. Die dortigen Preise sind monatliche Nettopreise in Schweizerfranken und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe, sofern anwendbar. Die Höhe der monatlichen Vergütung für die Nutzung der Software richtet sich nach der Preisklasse für die gewählte Version der Softwarelizenz.

6.2 Der Kunde hat die Wahl zwischen monatlicher, halb- und jährlicher Abrechnung. Alle Zahlungen sind jeweils mit Rechnungsstellung im Voraus zur Zahlung fällig.

6.3 Bei monatlicher Abrechnung beginnt der Abrechnungszeitraum mit dem Tag des Abschlusses eines Vertrags zur kostenpflichtigen Nutzung der Software über den Account und endet nach Ablauf eines Monats. Zahlungen für Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit monatlicher Abrechnung erfolgen per Kreditkarte monatlich im Voraus. Die Kreditkarte wird mit dem Tag der Fälligkeit belastet. Bei Zahlung mit Kreditkarte behält sich Spektre das Recht vor, die Gültigkeit der Karte zu überprüfen, den Verfügungsrahmen für die Debitierung, sowie die Adressangaben zu kontrollieren. Spektre ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, die eingegebene Kreditkarte als Zahlungsmittel abzulehnen.

6.4 Bei jährlicher Abrechnung beginnt der Abrechnungszeitraum mit dem Tag der Freischaltung des Accounts und endet nach Ablauf eines Jahres. Der Rechnungsbetrag ergibt sich hierbei aus der 12-fachen monatlichen Vergütung für die bestellte Softwarelizenz (Ziffer 7.1), abzüglich des auf der Spektre Vertrags vermerkten Rabatts bei jährlicher Vorauszahlung.

6.5 Im Verzugsfall des Kunden, sofern auch nach Ablauf einer dem Kunden gesetzten Frist von einer Kalenderwoche nach Fälligkeit keine Zahlung geleistet wurde, ist Spektre berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software unverzüglich zu sperren. Auf diese Sperrung wird Spektre den Kunden im Vorfeld unter weiterer Fristsetzung von einer Kalenderwoche hinweisen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarte Vergütung weiter zu bezahlen. Etwaige durch die Sperrung aus diesem Grund verursachte Schäden beim Kunden können nicht gegenüber Spektre geltend gemacht werden.

7.1 Sobald der Kunde seine Zugangsdaten erhalten hat, beginnt eine kostenlose 30-tägige Testphase. Nach Ablauf dieser 30-tägigen Testphase verlängert sich die Laufzeit nicht automatisch. Der Kunde kann nach Ende der Testphase entscheiden, ob er einen Vertrag über die kostenpflichtige Nutzung der Software abschliessen möchte.

7.2 Bei Verträgen über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit monatlicher Abrechnung gilt eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag um Verlängerungsperioden von jeweils einem Jahr, sofern nicht der Kunde mit einer Frist von drei Monaten vor Beginn einer Verlängerungsperiode kündigt.

7.3 Bei Verträgen über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit jährlicher Abrechnung gilt eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag um Verlängerungsperioden von jeweils einem Jahr, sofern nicht der Kunde mit einer Frist von drei Monaten vor Beginn einer Verlängerungsperiode kündigt.

7.4 Spektre hat das Recht, Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit monatlicher Abrechnung und Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit jährlicher Abrechnung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraumes zu kündigen.

7.5 Die Kündigung hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Account des Kunden gesperrt.

8.1 Spektre erhebt und verwendet die personenbezogenen Daten des Kunden nur im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Vertragspartner schliessen hierzu eine Vereinbarung im nach den jeweils geltenden Bestimmungen erforderlichen Umfang ab. Die vom Kunden herauf geladene Dokumente sind vom app.azworks.ch frei nutzbar.

8.2 Keiner der Vertragspartner ist berechtigt, vertrauliche Informationen des jeweils anderen Vertragspartners ohne ausdrückliche Zustimmung (mindestens in Textform) an Dritte zu übermitteln. Die vom Kunden übermittelte Daten sind im Rahmen der app.azworks.ch frei verwendbar.

8.3 AZ Works Server werden durch die schweizer Internet Dienstleister green.ch gehostet. Ihre Daten werden bei uns streng vertraulich verwaltet. green.ch schützt die Rechte der Site-Benutzer und beachtet die schweizerischen gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz vom 19. Juni 1992.

9.1 Spektre hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder um Regelungen für die Nutzung etwaig neu eingeführter zusätzlicher Leistungen oder Funktionen der Software zu ergänzen. Die Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse angekündigt. Die Zustimmung des Kunden zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsankündigung folgt, in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerspricht.

9.2 Spektre behält sich vor, die Software zu ändern oder abweichende Funktionalitäten anzubieten, ausser Änderungen und Abweichungen sind für den Kunden nicht zumutbar. Sofern mit der Bereitstellung einer geänderten Version der Software oder einer Änderung von Funktionalitäten der Software eine wesentliche Änderung der durch die Software unterstützten Arbeitsabläufe des Kunden und/ oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen, wird Spektre dies dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung in Textform ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht in Textform innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Spektre wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.

9.3 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Textform selbst.

10.1 Sind einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

10.2 Das zwischen den Vertragspartnern bestehende Vertragsverhältnis unterliegt ausschliesslich dem Schweizerischen Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche aus und/ oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zwischen Spektre und dem Kunden erwachsenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von Spektre.

10.3 Für den Vertragsschluss stehen dem Kunden die Sprachen zur Verfügung, in welchen diese AGB auf der Internetseite von AZ Works abrufbar sind. Massgeblich für den Vertragsschluss ist dabei die zum Vertragsschluss gültige deutsche Fassung.

ÜBER UNS

Benutzerfreundlichkeit und einfache Bedienbarkeit stehen bei AZworks im Vordergrund und ermöglichen effiziente und schnelle HR Prozesse.

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